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Die Abschleppkosten in Verkehrsunfallangelegenheiten
Der Geschädigte kann
- für das Bergen
- das Abschleppen
des geschädigten Fahrzeuges von der Unfallstelle
- zu der Reparaturwerkstatt
- (ggf.) zum Schrottplatz
Abschleppkosten beanspruchen.