Die Abschleppkosten in Verkehrsunfallangelegenheiten

Der Geschädigte kann

  • für das Bergen
  • das Abschleppen

des geschädigten Fahrzeuges von der Unfallstelle

  • zu der Reparaturwerkstatt
  • (ggf.) zum Schrottplatz

Abschleppkosten beanspruchen.