Anderkonto

Es gibt zwei Arten von Rechtsanwalts-Anderkonten:

  1. Ein „Sammelkonto“ für fremdes Geld
  2. Das „Anderkonto“

Ein Sammelkonto macht nur Sinn, wenn es sich um geringe Einzelbeträge handelt, welche nicht lange auf dem Konto verbleiben. Das Anderkonto wird jeweils für einen Mandanten eingerichtet und das Geld, das ihm gehört, wird hierher transferiert