Angeschuldigter

Als Angeschuldigte gilt eine Person, die zunächst Beschuldigte in einem Strafverfahren war und gegen die dann Anklage durch die Staatsanwaltschaft erhoben wurde. Solange dann das Hauptverfahren noch nicht eröffnet wurde, bezeichnet man die Person als Angeschuldigte.

Im weiteren Verfahrensverlauf des Strafverfahrens kann die Person noch zum Angeklagten bzw. zum Verurteilten werden.