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Außergerichtliche Kosten (im Gerichtsverfahren)
Unter außergerichtlichen Kosten versteht man alle Kosten außer denen des Gerichts, also insbesondere die Rechtsanwaltskosten, nicht aber die Gerichtskosten.
Dieser Begriff wird vor allem in gerichtlichen Kostenentscheidungen bzw. im Kostenfestsetzungsverfahren gebraucht.
Zu unterscheiden sind hierbei noch die "vorgerichtlichen Kosten eines Rechtsanwalts" (z. B. anwaltliches Aufforderungsschreiben). Das sind die Kosten (grob gesagt: Beratung und Geschäftsgebühr) die beim Anwalt entstehen können, bevor ein gerichtliches Verfahren betrieben wird.