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Besitz
Der Besitzer übt im Gegensatz zum Eigentümer die tatsächliche Herrschaft über eine Sache aus.
Hat der Eigentümer eine Sache in seinem Besitz, spricht man von Eigenbesitz.
Ist eine andere Person, als der Eigentümer, im Besitz der Sache, ist er Fremdbesitzer.
Daneben gibt es noch: mittelbarer Besitzer und unmittelbarer Besitzer.
Außerdem unterscheidet man noch in Alleinbesitz und Teilbesitz.