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Bürovorsteher
Bürovorsteher ist die klassische Bezeichnung für den Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.
Es handelt sich nicht um eine geschützte Berufsbezeichnung, die erst durch Bestehen einer entsprechenden Prüfung verliehen wird.
Nicht selten anzutreffen ist der Fall, dass sich Personen, die die Kanzleileitung oder aber einen hierarchisch höheren Posten innehaben, selbst als Bürovorsteher bezeichnen.
Indes gab es bis zum Jahr 2000 auch umfangreiche Weiterbildungsangebote zum Bürovorsteher, die bei einer Dauer von ca. 1,5 Jahren das Wissen, das heute in der Weiterbildung zum Rechtsfachwirt vermittelt wird, lehrten.
Hier findet sich eine Gegenüberstellung der Ausbildungsprogramme von Bürovorsteher und Rechtsfachwirt, beides jeweils entnommen den Informationsbroschüren der Soldan GmbH:
BV-RFW-Gegenueberstellung-2007-06-28.pdf
Versuch einer Stellenbeschreibung :
Die Beteiligungsmöglichkeiten des Bürovorstehers in der Kanzlei sind - je nach Good will - unterschiedlich.
Aufgabe des Bürovorstehers ist in erster Linie:
- für den reibungslosen Ablauf der Büroorganisation zu sorgen.
Es lassen sich hieraus folgende Kernaufgaben (idealerweise) ableiten:
1.1 Personalmanagement
Das Personalmanagement gehört zu den zentralen Aufgaben des Bürovorstehers.
1.1.1 Personalauswahl
Die Mitwirkung des Bürovorstehers bei der Auswahl des nicht anwaltlichen Personals umfasst:
Stellenbeschreibung zu besetzender Stellen Definition von Anforderungsprofilen Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Bewerbungsgesprächen (i.d.R. gem. mit RA)
1.1.2 Personaleinsatz
Hierunter fallen folgende Aufgabenbereiche :
- Erstellung und Pflege von Stellenbeschreibungen
- Regelung des Personaleinsatzes
- Einsatz und Zuordnung der Auszubildenden
1.1.3 Personalentwicklung
Die Mitwirkung bei der Personalentwicklung umfasst folgende Bereiche:
- Erstellen und Überwachen von Einarbeitungsplänen für neu eingestelltes Personal
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Personalgesprächen (i.d.R. gem. mit RA)
- Erstellen von Schulungsplänen für das Personal (i.d.R. in Abstimmung mit RA)
- Koordination externer und ggf. Durchführung interner Ausbildungs- und Weiterbildungsmaßnahmen
1.2 Organisationsmanagement
Die Koordination der Büroorganisation ist ebenfalls eine der Kernaufgaben des Bürovorstehers.
Hierunter fallen:
- Regelung und ggf. Dokumentation von Arbeitsabläufen
- Regelung von Zuständigkeiten
- Büromittelverwaltung
In größeren Kanzleien auch weitergehende Befugnisse, wie :
- Gestaltung von Organisationsstrukturen
- Begleitung bzw. Durchführung weitreichender Organisationsmaßnahmen
- Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Kanzleibesprechungen etc.
- Einrichtung, Durchführung und Pflege geeigneter Controllingmechanismen
- Projektverantwortung und Projektmanagement für organisatorische Maßnahmen von größerem Umfang, z.B. Qualitätsmanagement
- Informations- und Datenmanagement
1.3 Kommunikationsmittler
Chancen und Risiken der Stellung des Bürovorstehers ergeben sich aus seiner Hierarchieebene zwischen Kanzleiführung und allgemeiner Personalebene. Nur durch eine solide Vertrauensbasis und durch geeignete Kommunikationsstrukturen kann der Austausch zwischen den Hierarchieebenen zufriedenstellend bewältigt werden.
1.4 Sonstiges
In kleineren Kanzleien wird der Bürovorsteher darüber hinaus auch noch weitere, z. B. allgemeine Sekretariatstätigkeiten zu erledigen haben.
Autor: Andreas Freichel