Artikel
- Bearbeiten
- Versionen
- Druckansicht
Drittschuldner / Drittschuldnerin
Als Drittschuldner wird jede Stelle - dies können Personen, Firmen, aber auch Behörden sein - bezeichnet, gegen die ein Schuldner eine Forderung hat.
Von Bedeutung ist dieser Begriff für den Gläubiger.
Der Gläubiger pfändet die Forderung des Schuldners gegenüber dem Drittschuldner durch einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Grob gesagt, wird hierdurch dem Drittschuldner verboten, die Leistung (im Regelfall Zahlung), die er eigentlich an den Schuldner zu erbringen hätte, an diesen zu leisten. Der Drittschuldner muss stattdessen bei wirksamer Pfändung bis zur Höhe des gepfändeten Betrages an den Gläubiger leisten.