Eigentum

Der Eigentümer ist die Person, die die rechtliche Herrschaft über eine Sache besitzt. Ihm obligen alle Rechte in Bezug auf die Sache, d.h. nur der Besitzer ist rechtlich dazu berechtigt, eine Sache zu verleihen oder zu verkaufen bzw. auch sie zu vernichten. Diese Handlungen darf ein anderer nur dann vornehmen, wenn er vom Eigentümer dazu berechtigt wurde, so genannter Vertreter .

Nicht verwechselt werden darf dieser Begriff mit dem Besitzer. Beide Personen werden im allgemeinen Sprachgebrauch gern gleichgesetzt, dies ist rechtlich gesehen allerdings falsch.