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Elektronischer Fristenkalender
Bei der Verwendung eines EDV-Kalenders ist zwingend zu beachten:
- Die Software muss es ermöglichen, dass eine Frist, nachdem sie notiert wurde, sofort ausgedruckt werden kann → Kontrollzettel.
- Die Kanzlei muss täglich eine Datensicherung vornehmen und deren Vollständigkeit ist täglich zu prüfen.
- Eine im elektronischen Fristenkalender als erledigt gekennzeichnete Frist darf nicht vollständig gelöscht werden.