Elektronischer Fristenkalender

Bei der Verwendung eines EDV-Kalenders ist zwingend zu beachten:

  • Die Software muss es ermöglichen, dass eine Frist, nachdem sie notiert wurde, sofort ausgedruckt werden kann → Kontrollzettel.
  • Die Kanzlei muss täglich eine Datensicherung vornehmen und deren Vollständigkeit ist täglich zu prüfen.
  • Eine im elektronischen Fristenkalender als erledigt gekennzeichnete Frist darf nicht vollständig gelöscht werden.