Erstattungsfähigkeit

Erstattungsfähigkeit ist ein Begriff, der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten - vornehmlich im gerichtlichen Verfahren - betrifft.

Erstattungsfähigkeit von Kosten bedeutet, daß ein Dritter, meistens der Verfahrensgegner, diese zu übernehmen hat.

Nicht alle Kosten sind erstattungsfähig; die Hebegebühr, die bei der Auszahlung von Fremdgeld erhoben werden kann, ist es bspw. nicht.