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Erstattungsfähigkeit
Erstattungsfähigkeit ist ein Begriff, der Rechtsanwalts- und Gerichtskosten - vornehmlich im gerichtlichen Verfahren - betrifft.
Erstattungsfähigkeit von Kosten bedeutet, daß ein Dritter, meistens der Verfahrensgegner, diese zu übernehmen hat.
Nicht alle Kosten sind erstattungsfähig; die Hebegebühr, die bei der Auszahlung von Fremdgeld erhoben werden kann, ist es bspw. nicht.