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Gemeinnützige GmbH (gGmbH)
Eine gemeinnützige GmbH ist von Steuern ganz (Körperschaft- und Gewerbesteuer) oder teilweise (Umsatzsteuer - höchstens der reduzierte Umsatzsteuersatz von 7 %) befreit und ist berechtigt, so genannte Spendebescheinigungen auszustellen.
Dafür muss sie einen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Gesellschaftszweck haben, außerdem muss die Erfüllung der gemeinnützigen Ziele mit Gesellschaftszweck sein.
Bei einer Auflösung darf das Gesellschaftsvermögen nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, sondern nur an eine andere gemeinnützige Gesellschaft bzw. Instutution.