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Geschaeftsreise
Geschäftsreise, Tage- u. Abwesenheitsgeld, Fahrtkosten etc.
Der Rechtsanwalt kann unter bestimmten Umständen verschiedene Auslagen für Geschäftsreisen berechnen.
Diese sind geregelt in Ziffern 7003 bis 7006 VV RVG.
Unter bestimmten Umständen sind diese Kosten im Kostenfestsetzungsverfahren gegen die gegnerische Partei festsetzbar.
Stichworte zur Auffindbarkeit:
Reisekosten, Fahrkosten, Tagegeld, 7003, 7004, 7005, 7006