Haftungsfall

Haftungsfälle haben ihren Ursprung häufig in organisatorischen Fehlern der Kanzlei. Beispiele hierfür sind:

  • Verspätete Zustellung einer vollständigen Entscheidung und damit einhergehend die Nichteintragung der Berufungsfrist (5 Monaten seit Verkündung), § 517 ZPO
  • Überwachung von mündlichen Einzelanweisungen (grundsätzlich sollte es solche nicht geben, da sie die Gefahr einer Säumnis bürgen)
  • Verspätete Bearbeitung von Fristabläufen
  • Unzureichende Überwachung der Mitarbeiter hinsichtlich ihrer sicheren Kenntnisse der in der Kanzlei üblichen Fristen
  • Fristversäumnisse wegen EDV-Mängeln (z. B. elektronischer Fristenkalender)