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Haftungsfall
Haftungsfälle haben ihren Ursprung häufig in organisatorischen Fehlern der Kanzlei. Beispiele hierfür sind:
- Verspätete Zustellung einer vollständigen Entscheidung und damit einhergehend die Nichteintragung der Berufungsfrist (5 Monaten seit Verkündung), § 517 ZPO
- Überwachung von mündlichen Einzelanweisungen (grundsätzlich sollte es solche nicht geben, da sie die Gefahr einer Säumnis bürgen)
- Verspätete Bearbeitung von Fristabläufen
- Unzureichende Überwachung der Mitarbeiter hinsichtlich ihrer sicheren Kenntnisse der in der Kanzlei üblichen Fristen
- Fristversäumnisse wegen EDV-Mängeln (z. B. elektronischer Fristenkalender)