Der Hauptbevollmächtigte

Als Hauptbevollmächtigten bezeichnet man einen Rechtsanwalt, der, wenn es einen Verkehrsanwalt gibt, für diesen anderen Rechtsanwalt (den Verkehrsanwalt) und dessen Mandantschaft vor einem weiter entfernten Gericht auftritt.

Der Hauptbevollmächtigte reicht insbesondere Schriftsätze bei Gericht ein und nimmt Gerichtstermine wahr, während der Verkehrsanwalt ihm die nötigen Informationen zur Prozessführung liefert, indem er mit der Mandantschaft die Angelegenheit bespricht und die Korrespondenz führt.