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Juristische-person
Neben den natürlichen Personen können auch juristische Personen rechtsfähig sein, dies sind Zusammenschlüsse von Personen oder Vermögensmassen zu bestimmten, rechtlich geregelten eigenständigen Oranisationen, denen das Gesetz Rechtsfähigkeit verleiht.
Eine juristische Person ist eine Personenvereinigung oder eine Vermögensmasse, die aufgrund gesetzlicher Anerkennung rechtsfähig ist, d. h. selbst Träger von Rechten und Pflichten sein kann, dabei aber keine natürliche Person ist.
Zu unterscheiden sind
"echte" juristische Personen
- Personen des öffentlichen Rechts (Gebietskörperschaften [Bund, Länder, Gemeinden, Städte], sonstige Körperschaften [Rechtsanwaltskammer, Ärztekammer, Handwerkskammer etc.] und Anstalten)
- Personen des Privatrechts (Vereine, Stiftungen, Aktiengesellschaften, GmbH etc.)
Handelsgesellschaften
- OHG, KG