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Kläger
Als Kläger bezeichnet man in einem Prozess diejenige Partei, die Klage erhebt gegen den Beklagten.
Die Bezeichnung Kläger gibt es nicht nur im Zivilprozess, sondern auch im Arbeitsrechts-, Sozialrechts-, Finanzgerichtgerichts- und Verwaltungsverfahren.
Im Strafverfahren gibt es eine Besonderheit:
Hier wird die Klage nicht durch einen Kläger, sondern durch die Staatsanwaltschaft erhoben.