Kläger

Als Kläger bezeichnet man in einem Prozess diejenige Partei, die Klage erhebt gegen den Beklagten.

Die Bezeichnung Kläger gibt es nicht nur im Zivilprozess, sondern auch im Arbeitsrechts-, Sozialrechts-, Finanzgerichtgerichts- und Verwaltungsverfahren.

Im Strafverfahren gibt es eine Besonderheit:

Hier wird die Klage nicht durch einen Kläger, sondern durch die Staatsanwaltschaft erhoben.