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Klage
Mit der Klage wird ein Gerichtsverfahren eröffnet.
Sie wird grob in folgende Bestandteile untergliedert, die man mit dem Wort RAGGU als Eselsbrücke abkürzen kann:
- Rubrum (das Gericht und die Parteien)
- Antrag (was soll das Gericht ausurteilen, z.B. Der Beklagte wird verurteilt, 500 € an den Kläger zu zahlen.)
- Gegenstand (worum geht es im Verfahren, z.B. Kündigungsschutz, Schadenersatz. Das ist wichtig, damit das Gericht die Sache einem Richter usw. zuordnen kann)
- Grund (worauf beruht die Forderung, z.B. Verkehrsunfall. Hier verbirgt sich die Begründung der Klage, die unter Umständen sehr lang sein kann.)
- Unterschrift (ganz wichtig! Und als kleiner Tipp nebenbei: Wenn man etwas gefaxt hat und telefonisch nachfragt, ob es angekommen ist, immer fragen, ob die Unterschrift auf der letzten Seite ist. Die Angestellten beim Gericht dürfen das wohl nicht von sich aus sagen.)
Es gibt drei verschiedene Klagearten: Leistungsklage, Feststellungsklage, Rechtsgestaltungsklage
Muster Herausgabeklage
Muster Räumungsklage
Muster Kuendigungsschutzklage