Kostennote

Kostennote oder Kostenrechnung

Unter einer Kostennote versteht man die Rechnung des Rechtsanwalts an den Mandanten für die erbrachte Tätigkeit.

Die Kostennote muss nach § 10 RVG folgende Anforderungen erfüllen:

1. Sie muss von dem Rechtsanwalt unterzeichnet sein.

2. Sie muss dem Mandanten übermittelt werden.

3. Die Berechnung muss die Beträge der einzelnen Gebühren, Auslagen, Vorschüsse, eine kurze Bezeichnung des jeweiligen Gebührentatbestandes, die Nummern des VV und bei Gebühren, die nach dem Streitwert berechnet werden, auch die Angabe des zugrunde gelegten Wertes.