Die mündliche Verhandlung

Die mündliche Verhandlung beginnt mit dem Aufruf der Sache. Sodann wird festgestellt, wer zu dem Termin erschienen ist und der Sach- und Streitstand wird erörtert (hierauf wird ggf. bei vorherige Durchführung einer Güteverhandlung verzichtet).

Wenn das Gericht keine Zweifel an der Zulässigkeit der Klage hat (bzw. dessen Zweifel ausgeräumt werden konnten) stellen die Parteien ihre Sachanträge (hiermit beginnt die eigentliche streitige Verhandlung).

Ist der Rechtsstreit "entscheidungsreif", schließt der vorsitzende Richter die Verhandlung. Die Entscheidung wird sodann (noch in demselben Termin) verkündet oder aber es wird ein Verkündungstermin anberaumt.

Über die mündliche Verhandlung wird ein Protokoll geführt, insbesondere aus dem Grunde, um die Beachtung der vorgeschriebenen Förmlichkeiten beweisen zu können.