Nichtigkeit der Zwangsvollstreckung

Die Zwangsvollstreckung ist nichtig bei

  • einem Verstoß gegen die funktionelle Zuständigkeit
  • dem Fehlen des Vollstreckungstitels
  • einem schweren Formverstoß

Heilung möglich?

Ein nichtiger Vollstreckungsakt ist nicht heilbar.


Merke:

Ein Verstoß gegen die örtliche Zuständigkeit macht den Vollstreckungsakt "nur" anfechtbar. Ein Verstoß gegen die funktionelle Zuständigkeit macht den Vollstreckungsakt hingegen nichtig!