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Nichtigkeit der Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckung ist nichtig bei
- einem Verstoß gegen die funktionelle Zuständigkeit
- dem Fehlen des Vollstreckungstitels
- einem schweren Formverstoß
Heilung möglich?
Ein nichtiger Vollstreckungsakt ist nicht heilbar.
Merke:
Ein Verstoß gegen die örtliche Zuständigkeit macht den Vollstreckungsakt "nur" anfechtbar. Ein Verstoß gegen die funktionelle Zuständigkeit macht den Vollstreckungsakt hingegen nichtig!