Der Nutzungsausfall in Verkehrsunfallangelegenheiten

Der Nutzungsausfall stellt eine Alternative zum Mietwagen dar.


Reparatur des Fahrzeuges

Der Nutzungsausfall wird gezahlt für die Zeit der Reparatur.

Totalschaden

Der Nutzungsausfall wird gezahlt für die Zeit für die Wiederbeschaffung.

Wer hat Anspruch auf Nutzungsausfall?

  • Derjenige, der sein Kfz PRIVAT nutzt
  • Demjenigen, dem ein anderes Fahrzeug nicht zur Verfügung steht.

Wenn das Kfz aufgrund des Unfalles nicht mehr fahrbereit ist, kann Nutzungsausfall verlangt werden. Berechnung des Zeitraumes:

  • Zeit bis zum Vorliegen des Kfz-Gutachtens
  • zzgl. (bei Verzögerung auf Schädigerseite!) Zeit zwischen Gutachtenvorlage bei der Versicherung und dem Beginn der Reparatur
  • zzgl. Reparaturzeit

Nutzungsausfall wird auch für Fahrräder gezahlt = 5 Euro p. T.


Berechnung

Für die Berechnung gibt es Tabellen, z. B. von Sanden/Danner/Küppersbusch