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OWiG
Ist das Gesetz über die Ordnungswidrigkeiten.
Es enthält die Kern- und Rahmenvorschriften für alle Ordnungswidrigkeiten. Der Gesetzgeber hat es erschaffen, um die individuellen Rechtsgüter zu schützen und die geordnete staatliche Verwaltungstätigkeit zu gewährleisten.
Bei einem ordnungswidrigen Verhalten wird mit einer Sanktion oder Geldbuße in das Grundrecht des Eigentums eingegriffen.
Zuständig sind die Verwaltungsbehörden, bei Einlegung des Einspruches die Gerichte.