Artikel
- Bearbeiten
- Versionen
- Druckansicht
Offenbarungseid
Als Offenbarungseid bezeichnete man in Deutschland früher den Eid eines Schuldners, bestimmte Angaben über seine Vermögenssituation nach bestem Wissen und Gewissen vollständig und korrekt gemacht zu haben.
Seit dem 27. Juni 1970 ist der Offenbarungseid gesetzlich durch die eidesstattliche Versicherung ersetzt (siehe § 807, §§ 889 ff. ZPO). Diese "Eidesstattliche Versicherung der Vollständigkeit und Richtigkeit der im Vermögensverzeichnis gemachten Angaben" ist nach der Gesetzessprache an die Stelle des früheren Offenbarungseids getreten. Umgangssprachlich wird dieser Begriff aber auch weiterhin benutzt.
Quelle: Wikipedia / Versicherung an Eides Statt