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Partei
In einem Zivilprozess sind regelmäßig Kläger und Beklagter Partei, d.h. Verfahrensbeteiligte. Der Kläger ist derjenige, der die Klage eingereicht hat, der Beklagte ist derjenige, gegen den sich die Klage richtet.
Die Parteien werden Antragsteller/Antragsgegner genannt in den Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, im Mahnverfahren und in Familiensachen.
Im Zwangsvollstreckungsverfahren sind der Gläubiger und der Schuldner Partei.
Im Strafprozess heißt die Partei, gegen die sich das Verfahren richtet, je nach Verfahrensstadium Beschuldigter, Angeschuldigter, Angeklagter oder Verurteilter.