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Parteien
Als Parteien bezeichnet man die an einem Rechtsstreit Beteiligten.
Dies können natürliche Personen oder auch Firmen sein.
Im Sprachgebrauch der Rechtsanwälte wird der eigene Mandant auch als die eigene Partei bezeichnet, die Gegenseite als die gegnerische Partei, dies jeweils unabhängig von Geschlecht oder Art, also Privatperson oder Firma.