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Geschäftsverteilung und Personalbedarf in Anwaltskanzleien und Notariaten
Die Kalkulation des jeweiligen Personalbedarfs fallt leichter, wenn die Geschäftsverteilung innerhalb der Kanzlei klar festgelegt ist.
Es sollte also klare Kompetenzen und Aufgaben geben.
Als Richtlinie sollte die Anzahl an Juristen zu angestelltem Fachpersonal ungefähr wie folgt sein :
- Allgemeinkanzlei: Relation Anwälte - Personal (ohne Azubis) 1 : 1 bis 1 : 1,5
- Beratungskanzlei : 1 : 0,5 bis 1 : 1
- Inkassokanzlei / Notariat: 1 : 2 bis 1 : 2,5
Bei außergewöhnlichen Umständen kann eine Abweichung nach unten wie nach oben jedoch gerechtfertigt sein, etwa, wenn eine Kanzlei über eine komplett eigenständig arbeitende Inkassoabteilung mit entsprechender Auftragslage verfügt.
Geschrieben von Andreas Freichel, 1999/2000.