Prozessmaxime

Die Prozessmaxime sind die Verfahrensgrundsätze des jeweiligen Verfahrensrechts. Hier sind z.B. der Amtsermittlungsgrundsatz zu nennen.

Es gibt verschiedene Grundsätze, je nach Verfahrensart.

Im Erkenntnisverfahren sind das

1. Der Dispositionsgrundsatz oder die Verfügungsfreiheit der Parteien über den Streitgegenstand 2. Der Beibringungs- und Untersuchungsgrundsatz 3. Die Prozessleitung durch das Gericht 4. Mündlichkeit und Schriftlichkeit des Verfahrens 5. Die Unmittelbarkeit des Verfahrens 6. Der Konzentrations- und Beschleunigungsgrundsatz 7. Der Anspruch auf rechtliches Gehör 8. Die Öffentlichkeit des Verfahrens 9. Das Kostenrisiko

Ferner gibt es Verfahrensgrundsätze der Zwangsvollstreckung

1. Der Vollstreckungsanspruch 2. Der Dispositionsgrundsatz 3. Gebot rechtlichen Gehörs 4. Rangverhältnis zwischen den Gläubigern 5. Grundsatz der Verhältnismäßigkeit 6. Die Vermögenshaftung 7. Schuldnerschutz 8. Kosten der Zwangsvollstreckung.

Fundstelle: ZPO, 41. Auflage, Beck-Texte im dtv

Tipp: Hier sind die einzelnen Grundsätze detailliert beschrieben und erläutert.