Artikel
- Bearbeiten
- Versionen
- Druckansicht
Rechtsanwalt
Der Rechtsanwalt ist ein "unabhängiges Organ der Rechtspflege" (§ 1 BRAO), er übt einen freien Beruf aus, kein Gewerbe (§ 2 BRAO).
Der Rechtsanwalt ist ein unabhängiger Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten (§ 3 BRAO). So kann er in Rechtsangelegenheiten aller Art vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden auftreten (dieses Recht kann nur durch ein Bundesgesetz beschränkt werden, § 3 BRAO).
Jedermann kann sich durch einen Rechtsanwalt seiner Wahl beraten und vor Gerichten, Schiedsgerichten oder Behörden vertreten lassen.
Für den Rechtsanwalt gilt das anwaltliche Berufsrecht. Er wird in seiner Tätigkeit von der jeweiligen Rechtsanwaltskammer überwacht.