Rechtsanwaltsgebühren

Die Rechtsanwaltsgebühren sind der Höhe nach genau gesetzlich festgelegt.

Gesetzliche Grundlage dafür ist seit dem 01.07.2004 das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Zuvor war es die BRAGO.

Es gibt jedoch auch die Möglichkeit der Vereinbarung individueller Honorare für die anwaltliche Tätigkeit. Einzelheiten dazu finden sich im RVG. Unter gewissen Umständen ist es auch erlaubt, die gesetzliche Vergütung zu unterschreiten; dies ist in der Bundesrechtsanwaltsordnung beschrieben.