Rechtsfachwirt

Im August 2001 ist eine bundeseinheitliche Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss "Geprüfter Rechtsfachwirt/Geprüfte Rechtsfachwirtin" (BGBl. I, 2250) in Kraft getreten. Für die Abnahme der Prüfung ist der Prüfungsausschuss der Rechtsanwaltskammer zuständig.

Der Rechtsfachwirt (auch genannt ReFaWi) ist ein qualifizierter Rechtsanwaltsfachangestellter. Durch ihn soll der Anwalt entlastet werden. Der Rechtsfachwirt verfügt über ein vertieftes branchenspezifisches Wissen, das ihn zur Erfüllung qualifizierter Sachaufgaben befähigt und darüber hinaus ist er mit fachübergreifenden Aufgaben betraut.

Seine Aufgaben sind:

  • Organisation des Büroablaufs, die Überwachung der Kommunikationssysteme;
  • betriebswirtschaftliche Problemanalysen, Leitung des Rechnungswesens;
  • eigenverantwortlicher Personaleinsatz sowie Personalführung, Berufsausbildung;
  • dienstleistungsorientierter Umgang mit Mandanten und Dritten;
  • Betreuung des gesamten Kostenwesens der Kanzlei, Einlegung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen;
  • eigenverantwortliche Bearbeitung sämtlicher Vollstreckungsangelegenheiten unter Berücksichtigung des jeweiligen materiellen Rechts.