Rechtsobjekte

Rechtsobjekte sind Sachen oder Rechte, an denen die Rechtssubjekte Rechte haben.

Rechtsobjekte können nicht selbst Träger von Rechten und Pflichten sein, sie sind vielmehr die Dinge, über die sich Rechtssubjekte in Rechtgeschäften einigen.

Man unterscheidet in Sachen und Rechte.