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Rechtsstreit
Verteilungsstelle für Gerichtsvollzieheraufträge beim Amtsgericht
.
Zwangsvollstreckungsauftrag
In der Zwangsvollstreckungssache
des …
Gläubiger
Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte
… …
gegen
den …
Schuldner
stehen dem Gläubiger gegen den Schuldner auf Grund des Vollstreckungsbescheids des Amtsgerichts … vom …, AZ. …, den wir Ihnen als Anlage zu diesem Schreiben übersenden, folgende Ansprüche zu:
€ … Hauptforderung
… … % Zinsen für die Hauptforderung (ausgerechnet) … vorgerichtliche mahnkosten … Kosten des Mahnverfahrens … … % Zinsen über dem Basiszinssatz aus den Kosten gem. § 104 Abs. 1
Satz 2 ZPO (ausgerechnet)
… Zwischensumme … € Verfahrensgebühr gem. § 13 RVG i. V. m
Nr. 3309 VV RVG
20,00 € Post- und Telekommunikationspauschale gem.
Nr. 7002 VV RVG
… … € 19 % Umsatzsteuer gem. Nr. 7008 VV RGV … Gesamtsumme; hinzu kommen die weiteren Zinsen
Insbesondere bitten und beauftragen wir Sie:
- eingezogene Beträge auf unser Bankkonto zu überweisen. Wir versichern, dass wir als Inkassobeauftragte geldempfangsvollmacht haben,
- uns eine Abschrift des vollständigen Pfändungsprotokolls zu übersenden,
- falls die Sachpfändung fruchtlos bleibt, eine Taschen- und Kassenpfändung durchzuführen,
- im Falle einer vorliegenden Vorpfändung die Anschlusspfändung durchzuführen, im Wege der Hilfspfändung alle vorgefundenen Urkunden (z. B. Versicherungspolice, Sparbuch usw.) die für eine nachfolgende Forderungspfändung benötigt werden, herauszuholen,
- ggf. eine vorläufige Austauschpfändung gem. § 811 b ZPO durchzuführen
- ggf. eine Vorwegpfändung gem. § 811 c ZPO anzubringen,
- sofern Sie im Rahmen der Sachpfändung von verwertbaren Ansprüchen des Schuldners gegen einen Dritten erfahren, werden Sie hiermit ausdrücklich ermächtigt und beauftragt, selbstständig eine Vorpfändungsbenachrichtigung gem. § 845 ZPO zuzustellen,
- bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 807 Abs. 1, 883 Abs. 2 ZPO nach fruchtlosen Pfändungsversuch dem Schuldner die eidesstattliche Versicherung abzunehmen,
- im Falle des § 901 ZPO dem Vollstreckungsgericht die Vollstreckungsunterlagen zum Zwecke des Erlasses des Haftbefehls zu übergeben.
Des Weiteren bitten wir zu ermitteln und mitzuteilen:
- den vollständigen Namen und die Anschrift des Arbeitgebers des Schuldners
- bei Erhalt von Arbeitslosengeld oder Krankengeld die Stammnummer oder die Krankengeldnumer ,
- bei Zahlung von Rente die Rentennummer und den Rententräger mit vollständiger Anschrift,
- bei welchen Geldinstituten der Schuldner Konten unterhält.
Im Übrigen weisen wir auf folgende Punkte hin:
- der Gläubiger ist mein einer Ratenzahlungsvereinbarung nur nach Rücksprache einverstanden
- auch bei amtsbekannter Vermögenslosigkeit des Schuldners wird in jedem Falle ein vollständiges Pfändungsprotokoll erbeten,
- die Ergebnisse der Befragung nach § 803 a ZPO bitten wir ebenfalls im Protokoll aufzunehmen
- wir bitten Sie, im Pfändungsprotokoll gem. § 135 GVGA ein genaues Verzeichnis der Pfandstücke sowie deren gewöhnlichen Verkaufswert aufzunehmen,
- bitte teilen Sie und den wesentlichen Inhalt der Eröffnungen mit, die Sie dem Schuldner oder den anderen angetroffenen Personen gemacht haben.
- Kann die Pfändung überhaupt oder zumindest nicht in Höhe des titulierten Anspruchs erfolgen, weil die bei dem Schuldner vorgefundenen Sachen zu denjenigen gehören, die unpfändbar sind, so sind aber die vorgefundenen und nicht gepfändeten Sachen im Protokoll ihrer Art, ihrer Beschaffenheit und ihrem Wert nach im Allgemeinen so zu bezeichnen, dass dem Gläubiger daraus ein Anhalt für die Beurteilung der Frage gegeben wird, ob die Pfändung auch zu Recht unterlassen wurde.
- Bitte pfänden Sie keine Sache, bei denen bekannt ist oder zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, dass sie Eigentum Dritter sind.
- Bitte entscheiden Sie bei Zahlung durch Scheck, ob trotzdem eine sofortige Pfändung erforderlich ist, auch bei kurzfristiger Zahlungszusage.
Einen von Ihnen benötigten Kostenvorschuss bitten wir anzufordern.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Anlage 1 Vollstreckungsbescheid
'+[[** //
- ZWV- ANDERWEITIGE VERWERTUNG//]]+'
Amtsgericht Vollstreckungsgericht
Antrag auf anderweitige Verwertung gem. § 825 Abs. 2 ZPO
In der Zwangsvollstreckungssache
der
Gläubiger
Prozessbevollmächtigte:
gegen
die
Schuldner
stehen dem Gläubiger auf Grund des beiliegenden vollstreckbaren Urteils des …gerichts … Az. … vom …, dem Schuldner zugestellt am …, folgende Ansprüche zu:
1. Hauptforderung … € 2. 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus … € 3. Kosten bisheriger Vollstreckungsmaßnahmen … € 4. Festgesetzte Kosten einschließlich Zinsen … € 5. Insgesamt … €
Namens und in Vollmacht der Gläubigerin beantrage ich
die ….zu ermächtigen, das von Gerichtsvollzieher … beim Schuldner …
gepfändete … öffentlich zu versteigern.
Begründung
Die Gläubigerin hat gegen den Schuldner die gemäß anliegendem Schuldtitel bezeichnete Forderung. Der Gerichtsvollzieher … hat im Auftrag des Gläubigers in der Wohnung des Schuldners laut beliegendem Pfändungsprotokoll … vom … ein… im Schätzwert von … € gepfändet.
Am … hat bereits ein Versteigerungstermin stattgefunden, zu dem nach Mitteilung des Gerichtsvollziehers kein Bieter bereit war, den… zu dem geschätzten Preis zu ersteigern. Die Versteigerung brachte also nicht den erhofften Erlös.
Der Versteigerungserlös in Höhe des von dem Gerichtsvollzieher geschätzten Wertes kann n
Amtsgericht Grundbuchamt
Antrag auf Genehmigung einer Austauschpfändung gem. § 811 a ZPO
In der Zwangsvollstreckungssache
der …
Gläubigerin
gegen
den …
Schuldner
stehen der Gläubigerin gegen den Schuldner auf Grund des beiliegenden vollstreckbaren Endurteils des …gerichts … vom …, AZ. …, dem Schuldner zugestellt am …, folgende Ansprüche zu :
1. Hauptforderung … € 2. 5 Prozentpunkte Zinsen über dem Basiszinssatz hieraus … € 3. Kosten bisheriger Vollstreckungsmaßnahmen … € 4. Festgesetzte Kosten einschließlich Zinsen … € 5. Insgesamt … €
Namens und in Vollmacht der Gläubigerin beantrage ich
die Austauschpfändung des …
bei dem Schuldner gem. § 811 a zuzulassen.
Begründung:
Der Schuldner ist laut beiliegendem Pfändungsprotokoll … des Gerichtsvollziehers … pfandlos.
Im Protokoll ist aber vermerkt, dass der Schuldner Eigentümer des …ist.
Gerichtsvollzieher hat den gewöhnlichen Verkaufswert auf … € geschätzt.
Da der Schuldner zur Ausübung seines Berufes als … einen … benötigt, hat der Gerichtsvollzieher den … mit Hinweis auf Schutzbestimmung des § 811 Abs. 1 Nr. 5 ZPO nicht gepfändet.
Dem Schuldner ist die Ausübung seines Berufes mit einem … von geringerem Wert zuzumuten und auch möglich.
Der Gläubiger ist bereit, dem Schuldner zur Aufrechterhaltung seines Berufes einen anderen … zur Verfügung zu stellen.
Das …befindet sich nach beiliegendem Gutachten des Sachverständigen … in einwandfreiem Zustand und hat einen gewöhnlichen Verkaufswert von … €.
Es ist auch zu erwarten, dass der Vollstreckungserlös den Wert des Ersatzstückes erheblich übersteigen wird.
Rechtsanwalt
Anlagen Vollstreckbare Ausfertigung des Titels mit Zustellungsnachweis Pfändungsprotokoll … Gutachten
Antrag auf Ehescheidung und Gewährung von Verfahrenskostenhilfe
der..., geborene..., ...
- Antragsteller/in -
Verfahrensbevollmächtigte :
gegen
ihren Ehemann/ seine Ehefrau ...
- Antragsgegner/in -
Verfahrensbevollmächtigte(r): Rechtsanwältin/ Rechtsanwalt ...
vorläufiger Verfahrenswert: ...
Gemäß beigefügter Verfahrensvollmacht nach § 114 Abs. 1 FamFG wird namens der von mir vertretenen Antragsteller/in beantragt werden, wie folgt zu beschließen:
Die am ... vor dem Standesbeamten in ... zur Heiratsregisternummer geschlossene Ehe der Antragstellerin und des Antragsgegners wird geschieden.
Weiterhin wird beantragt,
der Antragstellerin/dem Antragsteller für dieses Verfahren uneingeschränkt Verfahrenskostenhilfe unter Beiordnung des Unterzeichnenden zu bewilligen,
Begründung
I.
Die Beteiligten haben sich ausweislich der als Anlage 1 überreichten Heiratsurkunde(beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch) am ... vor dem Standesbeamten in ... die Ehe miteinander geschlossen.
Die Antragstellerin/ Der Antragsteller ist am ... geboren und besitzt die ...Staatsangehörigkeit. Der/ Die am ... geborene Antragsgegner/ Antragsgegnerin hat (ebenfalls) die ...Staatsangehörigkeit.
Beweis: Anhörung der beteiligten Eheleute
Die zu scheidende Ehe ist die erste Ehe der Antragstellerin/des Antragstellers. Beim Antragsgegner/ der Antragsgegnerin handelt es sich (ebenfalls) um die ...Ehe.
Beweis: beiliegende Heiratsurkunde
- Anlage ... -
[Aus der zu scheidenden Ehe sind keine Kinder hervor gegangen. ]
Das/ Die aus der Ehe der Beteiligten hervorgegangene/n Kind/er .../und... ist/sind bereits volljährig.
Aus der Ehe der Beteiligten ist das Kind..., geboren am..., hervorgegangen. Es lebt bei der Antragstellerin/ dem Antragsteller/-gegner/-gegnerin.
Beweis: Geburtsurkunde/n des/ der gemeinschaftlichen Kindes/er
- Anlage ... -
Der letzte gemeinsame Aufenthalt der beteiligten Eheleute war in...
Es sind keine anderen Familiensachen i.S.d. § 111 FamFG anhängig.
Die beteiligten Eheleute haben Regelungen über die elterliche Sorge, den Umgang, den Kindesunterhalt, den Ehegattenunterhalt getroffen. Auch bezüglich der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat wurden Regelungen gefunden.
[Die beteiligten Eheleute sind sich über die Beibehaltung der elterlichen Sorge einig. Hinsichtlich des Umgangs des Kindes- wie Ehegattenunterhaltes wurde bislang noch keine Einigung erzielt. Über die Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat sind sich die beteiligten Eheleute einig/ nicht einig. ]
Die ausschließliche örtliche Zuständigkeit ergibt sich aus der Tatsache, dass ...[Angaben zu § 122 FamFG] …
II.
Der Scheidungsantrag wird auf § 1565 Abs. 1 BGB gestützt.
Die Ehe der beteiligten Eheleute ist gescheitert.
Die beteiligten Eheleute leben seit dem ...., also seit über einem Jahr, durch Auszug der/ des Antragstellerin/ Antragstellers/-gegner/-gegnerin ehebezogen voneinander getrennt, die sozio-ökonomische Gemeinschaft wurde vollständig aufgehoben.
[Die beteiligten Eheleute leben seit dem ...innerhalb der ehelichen Wohnung räumlich voneinander getrennt. Die Beendigung der häuslichen Gemeinschaft erfolgte in der Weise, dass.....]
Sämtliche ehesozialen Bedingungen sind seit dem Trennungsbeginn aufgehoben.
Beweis: wie zuvor
Die/ Der Antragstellerin/ Antragsteller lehnt die Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft aus den nachfolgenden Gründen, auf denen ihre Entscheidung beruht, ab:
Beweis: wie zuvor
Selbst für den Fall, dass der/ die Antragsgegner/-gegnerin an der Ehe festhalten möchte, sieht die/ der Antragstellerin/ Antragsteller im Hinblick auf die vorstehenden Tatsachen keine Aussöhnungsmöglichkeit. Ihr/ Sein Scheidungsentschluss ist endgültig.
Beweis: wie zuvor
Aufgrund der über einjährigen Trennung der Eheleute und des endgültigen Abkehrwillens der/ des Antragstellerin/ Antragstellers ist die Ehe der Beteiligten nach herrschender Rechtssprechung selbst gegen den Willen des/ der Antragsgegners/-gegnerin zu scheiden (OLG Stuttgard, FamRZ 1978,690 f.)
…
III.
Zum Versorgungausgleichsverfahren wird auf den gleichzeitig überreichten Folgesachenschriftsatz verwiesen, der die für jenes Verfahren erforderlichen Unterlagen enthält.
[Der Versorgungsausgleich soll durchgeführt werden. Es wird um Übersendung der amtlichen Vordrucke gebeten.] [Gemäß Ehevertrag vom ... -Anlage ...- haben die Beteiligten den Versorgungsausgleich wirksam ausgeschlossen. Im Hinblick hierauf und auf die Tatsache, dass auch sonstige Scheidungsfolgen wie aufgeführt vertraglich geregelt sind, wird um eine zeitnahe Terminierung gebeten. ]
IV.
Auf der Grundlage des monatlichen Nettoeinkommens der/des Antragstellerin/ Antragstellers von ... € und des/ der Antragsgegners/-gegnerin von ... € ermittelt sich ein vorläufiger Verfahrenswert i.H.V. .... € für das Scheidungsverfahren. Dem ist der Verfahrenswert i.H.v. ...€ für den Versorgungsausgleich hinzuzurechnen. Damit ergibt sich insgesamt vorläufig ein Verfahrenswert i.H.V. ... €.
Aus diesem vorläufigen Verfahrenswert wird ein Gerichtskostenvorschuss i.H.V zwei Gerichtsgebühren [durch beiliegenden Verrechnungscheck eingezahlt.
[Es wird gebeten, der Antragstellerin die Zahlung der Gerichtskosten direkt aufzugeben. ]
[Der Verfahrenskostenhilfeantrag der Antragstellerin rechtfertigt sich aus dem Vorstehenden und der Tatsache, dass die Antragsstellerin aufgrund ihrer finanziellen Verhältnisse nicht in der Lage ist, die Kosten des Verfahrens selbst zu tragen. Es wird insoweit auf die beigefügte Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Antragstellerin nebst Belegen verwiesen. ]
'+** EINSPRUCH GEGEN VU**+'
…gericht
Aktenzeichen …
Einspruch gem. § 338 ZPO
In dem Rechtsstreit
der …, …straße, …
Klägerin
gegen
…
Beklagte
Prozessbevollmächtigte:
wegen …
Streitwert: … €
Bestelle ich mich für die Beklagte zum Prozessbevollmächtigten.
Namens meiner Mandantin legen ich gegen das Versäumnisurteilt des …gerichts vom …, zugestellt am …, zum Aktenzeichen …
Einspruch
ein.
Gleichzeitig beantrage ich die einstweilige Einstellung der ZWV.
In der mündlichen Verhandlung werde ich folgende Anträge stellen:
Die Begründung bleibt einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten, den ich innerhalt der Einspruchsfrist einreichen werde.
Eine beglaubigte Abschrift sowie zwei nichtbeglaubigte Abschriften sind für die Gegenseite beigefügt.
Rechtsanwalt
Anlagen 1 beglaubigte Abschrift 2 nichtbeglaubigte Abschriften
EINSPRUCH VU + WIDEREINSETZUNG
…gericht
Einspruch gem. § 338 ZPO und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
In dem Rechtsstreit
der …, …straße, …
Klägerin
Prozessbevollmächtigte:
gegen
…
Beklagte
Prozessbevollmächtigte:
zeige ich an, dass ich den Beklagten vertrete.
Namens des Beklagten, Vollmacht liegt bei, lege ich gegen das Versäumnisurteil vom …, zugestellt am…, zum Aktenzeichen …,
Einspruch
ein.
Zugleich beantrage ich, dem Beklagten wegen der Versäumung der Einspruchsfrist
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand
zu gewähren.
Den Wiedereinsetzungsantrag begründe ich wie folgt:
…
Aus diesem Grund konnte der Beklagte weder fristgerecht seine Verteidigungsanzeige anbringen, noch gegen das am … zugestellte Versäumnisurteil Einspruch einlegen.
Die Wiedereinsetzungsfrist ist gewahrt, da der Beklagte erst (Eintritt Kenntnis) … und am … Kenntnis von dem Versäumnisurteil erlangte.
Die Frist zur Einspruchsbegründung bitte ich um …Tage zu verlängern, da zur ordnungsgemäßen Bearbeitung der Sache eine weitere Besprechung mit meiner Mandantin erforderlich ist, die noch nicht erfolgen konnte.
Rechtsanwalt
Anlagen 1 Vollmacht 1 ärztliches Attest
'+ KFA IN ZWV+'
Kostenfestsetzungsantrag
In der Zwangsvollstreckungssache
..., ...straße ..., 17033 Neubrandenburg
gegen
Frau ..., bei ..., ...straße ..., 17...
wird beantragt, die Kosten der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner gemäß §§ 103 ff, 788 ZPO festzusetzen. Die Kosten sind gem. § 788 Abs. 2 ZPO vom Vollstreckungsgericht festzusetzen.
Zwangsvollstreckungsauftrag vom 15.01.2007
Gegenstandswert: ... € Verfahrensgebühr §§ 2 Abs. 2, 13 Nr. 3309 VV RVG 0,3 ... € Post- und Telekommunikationsentgelt Nr. 7002 VV RVG ... € Zwischensumme netto ... € 19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG ... € Zwischensumme brutto ... € Gerichtsvollzieherkosten vom ... ... € Gesamtbetrag ... €
Antrag auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung
Gegenstandswert: ... € Verfahrensgebühr §§ 2 Abs. 2, 13 Nr. 3309 VV RVG 0,3 ... € Post- und Telekommunikationsentgelt Nr. 7002 VV RVG ... € Zwischensumme netto ... € 19 % Mehrwertsteuer Nr. 7008 VV RVG ... € Gesamtbetrag ... €
Insgesamt ... €
Es wird beantragt, alle weiter gezahlten Gerichtskosten hinzuzusetzen und den festzusetzenden Betrag verzinslich ab Antragstellung mit 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz festzusetzen (§ 104 ZPO).
Wir bitten um Übersendung einer vollstreckbaren Ausfertigung.
Es wird gebeten, die Zustellkosten in Rechnung zu stellen.
Rechtsanwalt
'+[[
- VERTEIDIGUNGSANZEIGE**]]+'
Vertretungsanzeige
In Sachen
…
Kläger
vertreten durch : Rechtsanwalt
… …straße
gegen
…
Beklagter
vertreten durch: Rechtsanwalt
…. …straße
zeigen wir an, dass wir den Beklagten vertreten.
Wir wurden davon unterrichtet, dass für den … ein früher erster Termin anberaumt worden ist.
Im Termin zur mündlichen Verhandlung werden wir folgende Anträge stellen:
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären.
Gegen eine Übertragung der Sache auf den Einzelrichter bestehen keine Bedenken. Die Klageerwiderung wird innerhalb der gesetzlichen Frist eingereicht werden.
Rechtsanwalt