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Rechtssubjekte
Rechtssubjekt ist, wer in der Lage ist, Träger von Rechten und Pflichten zu sein. Nach dem BGB nennt man diese Eigenschaft Rechtsfähigkeit. Es gibt zweierlei Gruppen von Rechtssubjekten:
- die natürliche Person (Mensch) und
- die juristische Person.
Im Gegensatz dazu stehen die Rechtsobjekte.