Das Kfz-Sachverständigengutachten

Der Sachverständige ermittelt in seinem Gutachen

  • die Höhe der voraussichtlichen Reparaturkosten

bzw.

  • (bei einem Totalschaden) den Entschädigungsbetrag.

I. d. R. wird ein Sachverständigengutachten nur erstellt, wenn ein Bagatellschaden nicht vorliegt. In einem solchen Fall (Bagatellschaden) ist ein Kostenvoranschlag von der Kfz-Werkstatt ausreichend.