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Das Kfz-Sachverständigengutachten
Der Sachverständige ermittelt in seinem Gutachen
- die Höhe der voraussichtlichen Reparaturkosten
bzw.
- (bei einem Totalschaden) den Entschädigungsbetrag.
I. d. R. wird ein Sachverständigengutachten nur erstellt, wenn ein Bagatellschaden nicht vorliegt. In einem solchen Fall (Bagatellschaden) ist ein Kostenvoranschlag von der Kfz-Werkstatt ausreichend.