Sicherheitsleistung

Die Sicherheitsleistung

I. Welche Bedeutung hat die Sicherheitsleistung?

Die Sicherheitsleistung ist ein Geldbetrag, der der Absicherung der Gegenseite vor Schaden dient. Sie wird in aller Regel bei einem Gericht hinterlegt.

a) Gläubiger: bei Schaden durch Vollstreckungsaufschub

b) Schuldner: bei ungerechtfertigten Vollstreckungsschaden

II. Wie hoch ist die Sicherheitsleistung?

Die Sicherheitsleistung ist höher als Betrag der Hauptforderung, denn die Höhe des voraussehbaren Vollstreckungsschadens ergibt sich aus der Vollstreckung wegen der Hauptforderung nebst Zinsen, Kosten der Instanz (Gerichts- und Anwaltskosten), d.h. durch die Vollstreckung aus Endurteil und den KFB.

  • HF, Zinsen, Gerichtskosten, Anwaltsvergütung (evtl. auch RA Gegenseite)
  • ergibt Sicherheitsleistung

Die Sicherheitsleistung ist grundsätzlich durch Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren bei Hinterlegungsstelle des AG zu leisten.

Vorläufige Vollstreckbarkeit und Sicherheitsleistung

Urteile (mit Ausnahme Urteile in Ehe- und Kindschaftssachen) werden grundsätzlich ohne Antrag, also von Amts wegen für vorläufig vollstreckbar erklärt.

Vorläufig vollstreckbare Urteile ohne Sicherheitsleistung

Der Urteilsspruch, der zu einer Sicherheitsleistung berechtigt, lautet in etwa:

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar; der Schuldner darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von …. € abwenden, wenn …. der Gläubiger nicht bereits geleistet hat (708 ZPO)

Vorläufig vollstreckbare Urteile mit Sicherheitsleistung

  • alle nicht in § 708 ZPO genannten Urteile sind hingegen nur mit Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar nach § 709 ZPO

Urteilsspruch:

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von … € vorläufig vollstreckbar

Ausnahmen, §§ 710, 712 ZPO:

1. Nach § 710 ZPO kann ein nur gg. Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbares Urteil ausnahmsweise auf Antrag des Gläubigers ohne Sicherheitsleistung Sicherungsvollstreckung sicherungsvollstreckt werden, wenn
* der Gläubiger erhebliche Schwierigkeiten hat, die Sicherheitsleistung aufzubringen
* dem Gläubiger ein schwerer Schaden oder Nachteil entstehen würde, wenn er nicht vollstrecken würde
2. Macht der Schuldner glaubhaft, dass ihm die Vollstreckung einen nicht zu ersetzenden Nachteil bringen würde, hat das Gericht auf Antrag zu entscheiden, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung abzuwenden (§ 712 ZPO).

Urteilsspruch:

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Beklagten wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. …. € abzuwenden.