Spracherkennung

Das "spracherkannte" Diktat wird nicht von dem Kanzleimitarbeiter selbst geschrieben, er kontrolliert lediglich den spracherkanten Text. Die Kontrolle erfolgt indem der Mitarbeiter das Diktat (Computer) öffnet, den Text sodann auf dem Bildschirm sieht und ihn über den Kopfhörer hört. Der Mitarbeiter verbessert nun ggf. vorhandene Fehler.

Die Korrektur eines spracherkannten Textes ist i. d. R. einfacher und schneller als das Schreiben eines Diktates.