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Streitwertfestsetzung im Finanzgerichtsverfahren
Grundsätzlich ermittelt der Urkundsbeamte den Streitwert.
Der Antrag auf Festsetzung des Streitwerts durch das Gericht erfordert ein besonderes [[Rechtsschutzbeduerfnis | Rechtsschutzbedürfnis], da die Ermittlung und Feststellung des Streitwerts im Regelfall unselbständige Teile des Kostenansatzverfahrens sind und dem Kostenbeamten bzw. dem Urkundsbeamten im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens obliegen.