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Der Rechtsanwalt als Terminvertreter
Ein Terminsvertreter nimmt im Gegensatz zum Hauptbevollmächtigten (siehe auch: Verkehrsanwalt) ausschließlich den Termin vor einem auswärtigen Gericht für den Rechtsanwalt des Mandanten wahr. Der Terminsvertreter reicht also keine das Verfahren betreffenden Schriftsätze bei Gericht ein und bearbeitet die Angelegenheit auch ansonsten nicht in rechtlicher Hinsicht.
Grund für die Beauftragung eines Terminvertreters ist es im Regelfall, dass das Gericht zu weit vom Kanzleisitz des Hauptbevollmächtigten entfernt ist, und die Gebühren für diesen niedriger sind als die Reisekosten, wenn er selbst den Termin wahrnimmt.
Würde der Hauptbevollmächtigte einen solchen Termin selbst wahrnehmen, könnte dies zu Schwierigkeiten im Kostenfestsetzungsverfahren führen.