Umsatzsteuer

Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer)

Die Umsatzsteuer ist eine Verbrauchssteuer, die vom Endverbraucher getragen werden soll. Sie ist aus Sicht des Staates eine der wichtigsten Einnahmequellen, damit er seine Aufgaben erfüllen kann. Für den Endverbraucher ist die Steuerbelastung allerdings nicht immer deutlich zu sehen, da die Umsatzsteuer bei Verkäufen an Privatpersonen nicht gesondert ausgewiesen wird, sondern bereits im Preis enthalten ist. Jeder Endverbraucher beteiligt sich folglich anteilig in Höhe der Umatzsteuer an der Finanzierung von öffentlichen Gütern ( er ist Träger der Umatzsteuer). Der Staat verlangt, dass die Unternehmen diese Steuer kostenlos von den Verbrauchern einnehmen und an das Finanzamt weiterleiten, d. h. das Unternehmen ist der Steuerschuldner.

Die Bemessungsgrundlage für die Umatzsteuer ist der Umsatz, also Lieferungen und Dienstleistungen von Unternehmen an Endverbraucher im Inland. Folgende Umsätze sind steuerpflichtig:

  • Alle Lieferungen und sonstige Leistungen, die von einem Unternehmen im Inland gegen Entgelt erbracht werden.
  • Der Eigenverbrauch des Unternehmers (z. B. Entnahme von Erzeugnissen für private Zwecke)
  • Import von Gegenständen aus nicht EU- Mitgliedsstaaten

Der Steuersatz beträgt zur Zeit 19%. Darüber hinaus gibt es einen ermäßigten Steuersatz in Höhe von 7% für folgende Umsätze:

  • Lebensmittel
  • Bücher
  • Kunstgegenstände
  • Blumen

Schließlich gibt es Umsätze, die von der Umatzsteuer befreit sind. Dies sind:

  • Ausfuhrlieferungen
  • Lieferungen innerhalb der EU
  • Portokosten
  • Entgelte für Kreditgewährung
  • Entgelte für Versicherungsverhältnisse
  • Entgelte für Vermietung und Verpachtung
  • Umsätze der Ärzte, Heilpraktiker,...

Wie ist nun sichergestellt, dass die Unternehmen durch die Umsatzsteuer nicht belastet werden, die sie selbst von ihren Lieferanten in Rechnung gestellt bekommen, z. B. der Rechtsanwalt beim Kauf eines Autos? Nun, er kann die gezahlte Umsatzsteuer dem Finanzamt in Rechnung stellen und bekommt sie erstattet. Zur Unterscheidung nennt man sie Vorsteuer.