Umsatzsteuerzahllast

Die Umsatzsteuerzahllast ist der Betrag, der sich errechnet, wenn man die Umsatzsteuer aus den mehrwertsteuerpflichtigen Einnahmen des Rechtsanwalts mit der Vorsteuer aus den Rechnungen, die der Rechtsanwalt erhalten hat, verrechnet.

Beispiel :

Vereinnahmte Umsatzsteuer3.000,00 €
Bezahlte Vorsteuer1.250,00 €
Umsatzsteuerzahllast1.750,00 €

Diese Umsatzsteuerzahllast ist am Ende des Voranmeldungszeitraums an das Finanzamt abzuführen.

Das Gegenteil zur Umsatzsteahuerzahllast ist der Vorsteuerüberhang.