Die Unfallnebenkostenpauschale bei Verkehrsunfallangelegenheiten

Dem Geschädigten wird für seine Aufwendungen eine pauschale Vergütung, die "Unfallnebenkostenpauschale", zugestanden.

Als Aufwendungen werden betrachtet:

  • Fahrten/Wege zum Rechtsanwalt, zur Reparaturwerkstatt, zum Sachverständigen, zum Arzt etc.
  • Telefonate mit dem Rechtsanwalt, mit der Werkstatt etc.

Höhe der Pauschale

Als Unfallnebenkostenpauschale wird von den Haftpflichtversicherungen i. d. R. ein Betrag zwischen 15,34 Euro und 25,56 Euro gezahlt.

In Bayern speziell beim Amtsgericht Augsburg wird dem Geschädigten eine Unkostenpauschale von 30,00 € zugesprochen.