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Urteilsverfahren
Das Urteilsverfahren ist die zweite Verfahrensform neben dem Beschlussverfahren in arbeitsgerichtlichen Verfahren.
Hier wird über Streitigkeiten zwischen den Arbeitsvertragsparteien wegen
- Kündigungen
- Arbeitsbedingungen
- Verdienstzahlungen
- Urlaubsfragen
- Befristung von Arbeitsverhältnissen
- Ansprüche im Zusammenhang mit Vorstellungsgesprächen
- Ansprüche aus unerlaubter Handlung sowie auf Schadenersatz im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis
- Arbeitspapiere
entschieden.
Das Verfahren wird durch ein Urteil beendet, gegen das Berufung eingelegt werden kann.
Es ist auch möglich, das Verfahren durch einen Vergleich zu beenden. In diesem Fall entstehen keine Gerichtskosten.
Die Parteien müssen in erster Instanz ihre Kosten selbst tragen (§ 12 a Abs. 1 ArbGG).