Verbringungskosten - Begriff in Verkehrsunfallangelegenheiten

Was Verbringungskosten sind, erklärt gut begreiflich das Amtsgericht München in einer Entscheidung zu Az. 342 C 35706/99 :

Als Verbringungskosten werden diejenigen Kosten bezeichnet, die durch den Transport des Fahrzeuges von der Reparaturwerkstatt in die Lackiererei entstehen. Diese Kosten fallen lediglich dann an, wenn eine Reparaturwerkstatt nicht selbst lackiert, sondern die Lackieraufträge auswärts vergibt. Wird dagegen die Reparatur in einer Werkstatt durchgeführt, die selbst lackiert, dann fallen derartige Kosten überhaupt nicht an. Ob also die Verbringungskosten überhaupt entstehen, steht in den Sternen. Dies bedeutet, dass diese Schadensposition aufschiebend bedingt ist und der Schaden erst dann eintritt, wenn die Bedingungen erfüllt wird.