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Verhandlungsprotokoll
Dies ist die Niederschrift über die Abläufe einer Gerichtsverhandlung.
Im Zivilprozess werden im Normalfall alle Handlungen und gesprochenen Sätze ins Protokoll aufgenommen, um später beweisen zu können, wer was gesagt hat. Das Protokoll wird nach dessen Absetzung an die Parteien zugestellt.
Im Strafverfahren finden sich Protokolle meist nur in den Gerichtsakten wieder, wobei diese zum Teil auch nur handschriftlich angefertigt werden.
Aus dem Protokoll können sich geschlossene Vergleiche oder Beschlüsse des Gerichts ergeben, ebenso Verfügungen an die Parteien, z.B. Anberaumung eines neuen Termins oder Schriftsatzfristen. Beim Posteingang muss deshalb überprüft werden, ob sich aus dem Protkoll Termine oder Fristen ergeben.