Artikel
- Bearbeiten
- Versionen
- Druckansicht
Verkehrsanwalt
Ein Verkehrsanwalt ist ein Anwalt, der den "Verkehr", = Schriftverkehr und persönlichen Kontakt, zur Mandantschaft führt.
Als Verkehrsanwalt gilt der RA dann, wenn ihn z. B. eine am Ort seines Kanzleisitzes wohnende / ansässige Partei beauftragt, einen Rechtsstreit vor Gericht an einem weiter entfernten Ort zu führen. Dazu wird dann ein RA am Gerichtssitz beauftragt, das ist dann der Hauptbevollmächtigte.
Dieser Hauptbevollmächtigte tritt im gerichtlichen Verfahren als Anwalt der Mandantschaft des Verkehrsanwalts auf.
Es gibt auch noch den Terminvertreter.