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Schuldnerregister
Das Schuldnerregister ist ein beim Amtsgericht geführtes Verzeichnis, auch "Schwarze Liste" genannt, in dem sämtliche Personen, die innerhalb der letzten drei Jahre die eidesstattliche Versicherung abgeben haben oder gegen die aufgrund der Nichtabgabe ein Haftbefehl erlassen wurde, erfasst sind.
Bei vielen Amtsgerichten kann man telefonisch kostenlos die Information erhalten, ob eine Person in das Vermögensverzeichnis eingetragen ist oder nicht. Eine solche Anfrage kann man natürlich auch schriftlich stellen, manche Gericht geben auch nur bei schriftlichen Anfragen Auskunft. Erst bei Übersendung einer Kopie des mit eidesstattlicher Versicherung abgegebenen Vermögensverzeichnisses fällt eine Gebühr in Höhe von derzeit 15 EUR an. Für die Übersendung muss auch ein entsprechender Titel vorgelegt werden.
Für die Einholung einer Abschrift des Vermögensverzeichnisses steht dem Rechtsanwalt eine Gebühr gemäß Nr. 3309 VV RVG mit einem Satz von 0,3 aus dem Gesamtstreitwert, das bedeutet, inkl. aller Kosten und Zinsen, wegen derer die Zwangsvollstreckung betrieben wird, höchstens jedoch aus einem Streitwert von 1.500,00 €, zu.
Sofern eine Person die eidesstattliche Versicherung über ihr Vermögen abgegeben hat, bedeutet dies nicht automatisch, dass diese vermögenslos ist. Aus dem Vermögensverzeichnis ergeben sich vielmehr das Vermögen und die Schulden der Person.
Eine Anforderung empfiehlt sich immer dann, wenn man einen Titel gegen eine Person erwirkt hat und nicht weiß, ob es bei dieser etwas zu holen gibt. Es ist zunächst die günstigere Alternative, bevor man den Gerichtsvollzieher beauftragt. Es kommt vor, dass Gerichte bei einer späteren Festsetzung Kosten und Gebühren streichen, wenn bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde, man aber erst den Gerichtsvollzieher beauftragt hat, der einem dies dann lediglich mitteilt.