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Die Verteidigungsanzeige
In einem Zivilprozess, also einem Gerichtsverfahren, setzt das Gericht der gegnerischen Partei (dem Beklagten) i. d. R. eine Notfrist, innerhalb derer er bei Gericht durch einen Schriftsatz anzeigen muss, dass er sich gegen die Klage verteidigt.
Schriftsatzmuster:
- zeigen wir an, dass wir den Beklagten anwaltlich vertreten. Der Beklagte wird sich gegen die Klage verteidigen.Im Termin zur mündlichen Verhandlung werden wir beantragen,
- die Klage kostenpflichtig abzuweisen.
Die Begründung bleibt einem gesonderten Schriftsatz vorbehalten, der fristgerecht vorgelegt wird.Rechtsanwalt
Erfolgt diese Verteidigungsanzeige nicht oder nicht innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist, kann auf Antrag des Klägers Versäumnisurteil ergehen.