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Vollstreckungsabwehrklage
§ 767 ZPO
Anwendungsbereich:
Sie dient der Verhinderung der Vollstreckung insgesamt und soll die Vollstreckbarkeit des Titels vernichten.
Gegenstand der Nachprüfung:
Materiell-rechtliche Einwendungen
Beispiele:
- Aufrechnung mit erst nach Rechtskraft des Titels entstandenen Forderungen
- Erfüllung
- Erlass
- Stundung
Voraussetzungen
- Allgemeine Verfahrensvoraussetzungen
- Parteifähigkeit
- Prozessfähigkeit
- Prozessführungsbefugnis
- Rechtsschutzinteresse
- Antrag auf Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung aus dem Titel
Zuständigkeit:
Prozessgericht (= Gericht der I. Instanz)
Beispiele:
- Gerichtliche Entscheidung = erstinstanzliche Prozessgericht
- Familiensache = Familiengericht
- Prozessvergleich = Erstinstanzliche Prozessgericht
Präklusionswirkung:
Es werden nur solche Einwendungen berücksichtigt, die nach der mündlichen Verhandlung entstanden sind. Diese Einwendungen sind entweder rechtsvernichtender oder rechtshemmender Art.
Rechtsmittel:
Berufung (§ 511 ZPO)