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Vollstreckungstitel
Der Vollstreckungstitel
Der Vollstreckungstitel (auch Schuldtitel genannt) ist eine öffentliche verkörperte Urkunde, die einer Person einen Anspruch gegenüber einer anderen Person sichert.
Der Anspruch kann sich z.B. auf Zahlung oder zur Vornahme einer Handlung beziehen.
Der Vollstreckungstitel ist neben der Klausel und der Zustellung eine Voraussetzung zur Zulässigkeit der Zwangsvollstreckung. (§ 750 ZPO)
Vollstreckungstitel können neben Urteilen sein:
- Vollstreckungsbescheide
- Vergleiche
- Kostenfestsetzungsbeschlüsse
- Unterhaltsbeschlüsse
- notarielle Urkunden
(siehe dazu: § 794 ZPO)
Ein Vollstreckungstitel muss besondere Anforderungen erfüllen. So müssen die Parteien genau bezeichnet sein, sowie der Anspruch in Art und Umfang erkennbar sein.
Grundlagen sind die §§ 704, 722, 723, 794 ZPO, § 201 Absatz 2 InsO, das ZVG, aber auch das SGG und das ArbGG.