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Vorsteuer
Die Vorsteuer ist ein Teil der Mehrwertsteuer.
Von Vorsteuer spricht ein Unternehmer, der vorsteuerabzugsberechtigt ist, dann, wenn er eine Rechnung von einem umsatzsteuerpflichtigen Unternehmen erhält, die Mehrwertsteuer beinhaltet.
Die Mehrwertsteuer, die in dieser Rechnung ist, stellt für den Unternehmer, der die Rechnung zahlen muss, Vorsteuer dar.
Es gibt Institutionen bzw. Firmen und andere gewerblich Tätige, die generell nicht vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Insbesondere sind dies :
- Banken
- Ärzte